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Am 25.05.2010 ist vom griechischen Parlament das Gesetz zur "Beschleunigung der Entwicklung der Erneuerbaren Energien zur Bekämpfung des Klimawandels ..." verabschiedet worden.

Die wesentlichen Änderungen des neuen Gesetzes zu den erneuerbaren Energien in Griechenland


1.    Stromerzeugungsgenehmigung 

  • Die Energieregulierungsbehörde entscheidet innerhalb von 2 Monaten ab Antragsstellung über die Genehmigungserteilung.
  • Die Entscheidung wird auf der Webseite der Energieregulierungsbehörde veröffentlicht und dem Umweltminister bekannt gemacht und muss unverzüglich vom Berechtigten in einer griechischen Tageszeitung veröffentlicht werden.

  • Der Umweltminister prüft von Amtswegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung innerhalb von 20 Tagen.

  • Innerhalb von 15 Tagen ab Veröffentlichung auf der Webseite der RAE kann Einspruch erheben wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.

  • Der Minister entscheidet innerhalb von 20 Tagen über den Einspruch. Bei Untätigkeit gilt der Einspruch als abgelehnt.

  • Die Stromerzeugungsgenehmigung wird für 25 Jahre erteilt und kann für den selben Zeitraum verlängert werden.

  • Wird innerhalb von 30 Monaten ab ihrer Erteilung keine Installationsgenehmigung erteilt verliert diese von Amts wegen ihre Gültigkeit.

Thursday, 03.06.2010, 11:34