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22.02.2012
Privatisierung in Griechenland Treuhandgesellschaft Informationsveranstaltung
Mit dem Ziel die Staatsverschuldung des Landes nachhaltig zu reduzieren, wurde von der... -
25.08.2011
Neue Kanzleiräumlichkeiten in neurestauriertem, denkmalgeschützten Gebäude am Fuße der Akropolis
Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft bezieht ab dem 01.09.2011 das oberste Stockwerk eines... -
23.11.2010
EUCONNEX: Dr. Nikolaos Athanassiadis und Michail Pilios sind Vollmitglieder bei EUCONNEX
In der EUCONNEX-Konferrenz in Brüssel am 20.11.2010 wurden die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, Dr.... -
03.06.2010
Am 25.05.2010 ist vom griechischen Parlament das Gesetz zur "Beschleunigung der Entwicklung der Erneuerbaren Energien zur Bekämpfung des Klimawandels ..." verabschiedet worden.
Die wesentlichen Änderungen des neuen Gesetzes zu den erneuerbaren Energien in Griechenland -
04.05.2010
Veröffentlichung bei Kester Haeusler Forschungsinstitut zum Thema : Die Korrektur erster Eintragungen im neu entstehenden Griechischen Grundbuch
Jede dingliche Rechtsänderung an Grundstücksrechten in Griechenland erfordert zu ihrer...
Am 25.05.2010 ist vom griechischen Parlament das Gesetz zur "Beschleunigung der Entwicklung der Erneuerbaren Energien zur Bekämpfung des Klimawandels ..." verabschiedet worden.
Die wesentlichen Änderungen des neuen Gesetzes zu den erneuerbaren Energien in Griechenland
1. Stromerzeugungsgenehmigung
- Die Energieregulierungsbehörde entscheidet innerhalb von 2 Monaten ab Antragsstellung über die Genehmigungserteilung.
Die Entscheidung wird auf der Webseite der Energieregulierungsbehörde veröffentlicht und dem Umweltminister bekannt gemacht und muss unverzüglich vom Berechtigten in einer griechischen Tageszeitung veröffentlicht werden.
Der Umweltminister prüft von Amtswegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung innerhalb von 20 Tagen.
Innerhalb von 15 Tagen ab Veröffentlichung auf der Webseite der RAE kann Einspruch erheben wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.
Der Minister entscheidet innerhalb von 20 Tagen über den Einspruch. Bei Untätigkeit gilt der Einspruch als abgelehnt.
Die Stromerzeugungsgenehmigung wird für 25 Jahre erteilt und kann für den selben Zeitraum verlängert werden.
Wird innerhalb von 30 Monaten ab ihrer Erteilung keine Installationsgenehmigung erteilt verliert diese von Amts wegen ihre Gültigkeit.
Gr
