Das Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen in Griechenland
Durch das im Juni 2010 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung der Entwicklung von Erneuerbaren Energien zur Bekämpfung des Klimawechsels“ (Gesetz 3851/2010) ist das Genehmigungsverfahren in Griechenland erheblich vereinfacht worden.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die aktuell erforderlichen Schritte im Genehmigungsverfahren sowohl für Bodenflächenanlagen, als auch für Dachanlagen.
A. Bodenflächenanlagen
I. Systeme < 500 kWp
1. Bestätigung der Befreiung von der Umweltgenehmigung
(wird durch die Bezirksverwaltung erteilt)
Eine Umweltgenehmigung ist nur noch in geschützten Gebieten erforderlich
2. Baugenehmigung für Kleinbauten
(wird durch das Bauamt erteilt)
3. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
4. Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem griechischen Netzbetreiber, DESMIE
II. Systeme 500 - 1000 kWp
1. Umweltgenehmigung
(wird durch die Bezirksverwaltung erteilt)
2. Baugenehmigung für Kleinbauten
(wird durch das Bauamt erteilt)
3. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
4. Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem griechischen Netzbetreiber, DESMIE
III. Systeme > 1000 kWp
1. Produktionsgenehmigung
(wird durch die Energieregulierungsbehörde, RAE, erteilt)
2. Errichtungsgenehmigung (Voraussetzung hierfür ist die Umweltgenehmigung)
(wird durch die Bezirksverwaltung erteilt)
3. Baugenehmigung für Kleinbauten
(wird durch das Bauamt erteilt)
4. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
5. Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem griechischen Netzbetreiber, DESMIE
6. Betriebsgenehmigung
(wird durch die Bezirksverwaltung erteilt)
B. Dachanlagen
I. Systeme < 10 kWp
1. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
2. Unterzeichnung des Aufrechnungsvertrages mit dem Stromversorger, DEI
II. Systeme 10 - 100 kWp
1. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
2. Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem griechischen Netzbetreiber, DESMIE
III. Systeme 100 - 1000 kWp
1. Baugenehmigung für Kleinbauten
(wird durch das Bauamt erteilt)
2. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
3. Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem griechischen Netzbetreiber, DESMIE
IV. Systeme > 1000 kWp
1. Produktionsgenehmigung
(wird durch die Energieregulierungsbehörde, RAE, erteilt)
2. Errichtungsgenehmigung (Voraussetzung hierfür ist die Umweltgenehmigung)
(wird durch die Bezirksverwaltung erteilt)
3. Baugenehmigung für Kleinbauten
(wird durch das Bauamt erteilt)
4. Angebot bzgl. der Anschlussbedingungen
(wird auf Antrag durch den Stromversorger, DEI, erteilt)
5. Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem griechischen Netzbetreiber, DESMIE
6. Betriebsgenehmigung
(wird durch die Bezirksverwaltung erteilt)
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