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Veröffentlichung bei Kester Haeusler Forschungsinstitut zum Thema : Die Korrektur erster Eintragungen im neu entstehenden Griechischen Grundbuch

Jede dingliche Rechtsänderung an Grundstücksrechten in Griechenland erfordert zu ihrer Wirksamkeit, die Umschreibung des jeweiligen Titels im zuständigen Katasteramt, dem sog. Hypothekophylakio. Beispielsweise  sieht das griechische Sachenrecht, gem. Art. 1033 grBGB vor, dass sich die Eigentumsübertragung eines Grundstücks nicht bereits mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vollzieht, sondern erst mit dessen Umschreibung in das örtlich zuständige Katasteramt. Diese Umschreibungen sollen in Zukunft vom, sich derzeit in der Entstehungsphase befindlichen, nationalen Grundbuch wahrgenommen werden. In dieser Entstehungsphase müssen die Berechtigten, die Ihnen zustehenden Rechte anmelden, anderenfalls drohen Rechtsverluste, bis hin zum endgültigen Eigentumsverlust... weiterlesen>

Dienstag, 04.05.2010, 02:29